Buchungsbedingungen-Stand: 01.10.2020

 

Allgemeines

Unsere Wohnungen sind Nichtraucher-Wohnungen.
Haustiere können bei uns nicht untergebracht werden. 
Personen, die nicht für die Ferienwohnung angemeldet sind, können nicht ohne unsere Zustimmung in der Wohnung untergebracht werden. 

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Bitte beachten Sie Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie eine Ferienwohnung buchen: Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. 
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Partnern ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. 
Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Partner gelöst werden. 

Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten: 
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. 
Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten. 
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzgl. der vom Gast ersparten Aufwendungen (10%). 
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. 
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages errechneten Betrag zu zahlen.

 

Stornobedingungen - Geänderte Stornobedingungen wegen Corona-Pandemie

Im Falle eines Erlasses eines Betriebsverbots im gebuchten Zeitraum durch die bayerische Staatsregierung oder der Bundesregierung, können Sie selbstverständlich für einen anderen Zeitraum umbuchen oder kostenlos stornieren.

Weiterhin gilt wie folgt:

In Anlehnung an führende Touristikunternehmen erlauben wir Ihnen folgende Stornogebühren zu berechnen: 
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 % 
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 % 
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 % 
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise 90 % der Buchungssumme. 
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners der ERGO – Europäische Reiseversicherung 
NEU - Möglichkeit das Covid 19 Risiko abzusichern